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Kanton Bern: Schiffsmelde- und -reinigungspflicht

Der Kanton Bern will verhindern, dass sich gebietsfremde Tiere und Pflanzen wie beispielsweise die Quaggamuschel in den bernischen Gewässern weiter ausbreiten. Deshalb führt er eine Schiffsmelde- und -reinigungspflicht (SMRP) ein: Führerinnen und Führer müssen den Wechsel ihres immatrikulierten Schiffs in ein anderes Gewässer künftig melden und es vor der Einwasserung reinigen.

Mit der Einführung einer Melde- und Reinigungspflicht für Schiffe reagiert der Kanton auf die wachsende Bedrohung der Gewässer durch invasive Tier- und Pflanzenarten, die oft unbeabsichtigt, zum Beispiel am Rumpf oder im mittransportierten Wasser von Freizeitschiffen verschleppt werden. Die Melde- und Reinigungspflicht gilt für immatrikulierte Schiffe. Für Schiffe ohne Nummer und für Wassersportgeräte bleibt eine gründliche Reinigung vor jedem Wechseln eines Gewässers empfohlen.

Mit diesem Schritt schliesst sich der Kanton Bern den Zentralschweizer Kantonen an, welche bereits im August 2024 eine Schiffsmelde- und -reinigungspflicht eingeführt haben. Die Umsetzung erfolgt über eine einfache Online-Anwendung für alle Prozessschritte. Die neue Regelung gilt ab 23. September 2024. 

Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Kanton Bern.



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